Fragen? Wir haben die Antworten für dich!

Öffnungszeiten:

Mo. 12 - 19 Uhr,
Di. - Fr 13 - 18 Uhr
Sendlinger Str. 7 (Innenhof)
Häufige Suchen:

Landratsamt München
Jugendhilfe im Strafverfahren

Mariahilfplatz 17
81541 München

089 / 6221-2223
089 / 6221-445503

http://www.landkreis-muenchen.de

SELBSTDARSTELLUNG des Landratsamt München - Jugendhilfe in Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe):

Die Jugendhilfe in Strafverfahren, früher Jugendgerichtshilfe genannt, begleitet und berät Jugendliche und junge Volljährige im Jugendstrafverfahren und vertritt hierbei deren Interessen.

Im Jugendstrafverfahren gilt der gesetzliche Grundsatz “Erziehung vor Bestrafung”.

Wir sind für Dich zuständig, wenn Du…

• zum Zeitpunkt der Tat zwischen 14 und 21 Jahre alt warst,
• im Landkreis München lebst,
• beschuldigt wirst, eine Straftat begangen zu haben.

In einem vertraulichen Gespräch gehen wir auf Dich und Dein bisheriges Leben ein.

Wichtig:
Als Jugendhilfe übernehmen wir NICHT die Rolle und die Aufgaben eines Rechtsanwalts.

Eine mögliche außergerichtliche Lösung:

• Wir sind für Dich zuständig, wenn die Staatsanwaltschaft ein außergerichtliches Verfahren einleitet.
• Wenn Dein Fall geeignet ist, können wir nach einem Gespräch mit Dir eine Einstellung des Strafverfahrens bei der Staatsanwaltschaft anregen und gegebenenfalls eine Gerichtsverhandlung vermeiden.

Gerichtsverhandlung:

• Wir sind gesetzlich verpflichtet an Deiner Gerichtsverhandlung teilzunehmen.
• Das Gericht erwartet von uns einen Vorschlag, welche Maßnahmen Dir dabei helfen könnten, nicht mehr straffällig zu werden.
• Bei Bedarf können wir diese Maßnahmen bereits vor einer Gerichtsverhandlung einleiten.
• Nach der Gerichtsverhandlung begleiten und unterstützen wir Dich, bis alles abgeschlossen ist.
• Warst Du zum Tatzeitpunkt 18, jedoch noch nicht 21 Jahre alt? Das Gericht erhält von uns dann eine Einschätzung, ob man bei Dir noch Jugendstrafrecht oder das Allgemeine Strafrecht anwenden soll.

Alternativ findest Du den für Deine Gemeinde zuständigen Ansprechpartner auf der Homepage des Landratsamts München.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist ein kostenloses Angebot des Kreisjugendamts München.

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QUELLE: Flyer "Jugendhilfe im Strafverfahren" des Landratsamt München - Stand 2024
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Jugendinfo München