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AWO München gGmbH
Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)

Hamburger Straße 32
80809 München

+49 89 356 577 310
+49 89 35657 7329

https://www.awo-muenchen.de

SELBSTDARSTELLUNG der AWO München:

Über uns - Allgemeines und Entwicklung

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) der Beratungsdienste der Arbeiterwohlfahrt München ist ein spezialisierter Dienst für Jugendliche und Heranwachsende mit Migrations- und Fluchterfahrung oder -hintergrund.

Der Fachbereich gliedert sich in die Bereiche Jugendhilfe im Strafverfahren und die ambulanten Maßnahmen (Beratungsgespräche, Betreuungsweisungen, Anti-Aggressivitätstraining, Orientierungs- und Sozialkompetenzkurs).

Die Arbeit basiert auf der gesetzlichen Grundlage der §52 SGB VIII und §38 JGG sowie §10 JGG.

Wir bieten sowohl die Jugendhilfe im Strafverfahren als auch die ambulanten Maßnahmen (Beratungsgespräche und Betreuungsweisungen) in folgenden Sprachen an:

Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Bulgarisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch (Badini, Kurmaci, Sorani), Mazedonisch, Persisch (Dari, Farsi), Rumänisch, Russisch, Serbisch, Slowenisch, Spanisch, Türkisch, Ukrainisch.

Die Zielgruppe der Jugendhilfe im Strafverfahren sind delinquente Jugendliche sowie deren Eltern bzw. Personensorgeberechtigten und Heranwachsende, welche zum Tatzeitpunkt zwischen 14 bis 21 Jahre alt gewesen sind. Die Zuweisung der Fälle erfolgt über das Stadtjugendamt München.

Die Aufgaben und Leistungen der Jugendhilfe im Strafverfahren umfassen:

Beratung, Betreuung und Begleitung der Jugendlichen und ihrer Erziehungsberechtigten sowie der Heranwachsenden während des gesamten Strafverfahrens.

Durchführung von Beratungsgesprächen, Erhebung der persönlichen Verhältnisse, Eruierung aktueller Herausforderungen und des sozialpädagogischen Unterstützungsbedarfs.

Aufklärung der Jugendlichen, ihrer Eltern und der Heranwachsenden über das jugendrichterliche Verfahren, ihre Rechte und Pflichten sowie Ablauf und Konsequenzen des Verfahrens.

Berücksichtigung der und Aufklärung über die ausländerrechtliche Situation sowie Folgen der Delinquenz auf den Aufenthaltsstatus.

Informieren über das BZR und Erziehungsregister.

Abklärung Jugendhilfebedarf §§ 27 ff. SGB VIII und Einleitung der Hilfen per Hilfeplanverfahren.

Betreuung in Untersuchungshaft, Möglichkeiten der Untersuchungshaftvermeidung prüfen.

Unterstützung und Begleitung der Jugendlichen und Heranwachsenden durch Teilnahme an der Hauptverhandlung .

Sozialpädagogische Stellungnahme, Prognose und Ahndungsvorschlag vor der*m Jugendrichter*in.

Anmeldung der Maßnahmen und Überwachung der Erfüllung der auferlegten Weisungen.

Prüfung von Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung i.S. des § 8a SGB VIII.

Unsere Kooperationspartner

Enge Zusammenarbeit erfolgt mit der Jugendgerichtshilfe (JGH) des Stadtjugendamts, dem Jugendgericht München, der Bewährungshilfe, den Trägern der Ambulanten Maßnahmen nach §10 JGG, den Haftanstalten, der Bezirkssozialarbeit, dem Arbeitsamt und dem Jobcenter sowie weiteren Trägern der Jugendhilfe und sozialen Einrichtungen.

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QUELLE: www.awo-muenchen.de (06/2026)
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Jugendinfo München