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BAföG: Wissenswertes

Die BAföG-Änderungen im Jahr 2024 betraffen: Bedarfssätze, Ausweitung des Berechtigtenkreises, eine Studienstarthilfe und Digitalisierung bei der Antragstellung. Mehr dazu und Grundsätzliches zum BAföG findet ihr hier.

BAföG-Bedarfssätze seit 2024

Die BAföG-Bedarfssätze für Schüler*innen und Studierende steigen 2024 um fünf Prozent.

BAföG für Schüler*innen:

Schüler*innen können BAföG beziehen, wenn sie einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen.

Für diejenigen, die eine allgemeinbildende Schule (z.B. das Gymnasium, die Realschule) besuchen, gilt das aber erst ab Klasse 10 und nur, wenn eine Unterbringung außerhalb des Elternhauses notwendig ist. Das ist der Fall, wenn der gewünschte Abschluss nicht in der Nähe gemacht werden kann. Aus diesem Grund erhalten Münchner*innen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen kein BAföG.

Höchstsatz für BAföG - Schüler*innen

Der Höchseitz variiert je nach Schulform und der individuellen Lebenssituation ab (Faktoren sind: wohnhaft bei den Eltern?, Bereits abgeschlossene Berufsausbildung?, Volljährigkeit).

  • 276 Euro: Schüler*innen, die noch keine Ausbildung abgeschlossen haben, diebei ihren Eltern wohnen.
  • 666 Euro: Schüler*innen, die noch keine Ausbildung abgeschlossen haben, wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen können.
  • 498 Euro: Schüler*innen, die volljährig sind, die mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung z.B. eine Abendrealschule oder Fachoberschulklasse besuchen und bei ihren Eltern wohnen.
  • 775 Euro: Schüler*innen, die volljährig sind, die mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung z.B. eine Abendrealschule oder Fachoberschulklasse besuchen und eine eigene Wohnung benötigen.

Gut zu wissen: Schüler*innen-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden!

BAföG für Studierende

Grundsätzlich für Studierende (unter 45 Jahre alt) in einer Erstausbildung, wenn sie an einer (staatlichen oder als gleichwertig anerkannten privaten) Hochschule oder Akademie studieren. Die Berechnung der Höhe von BAfög hängt u.a. ab von:

  • den eigenen Einkommen
  • den Einkommen der Eltern, von Ehepartner*in / eingetragenen Lebenspartner*in im vorletzten Kalenderjahr,
  • den eigenen ein Vermögen, wie z. B. Ersparnisse

Das Studierenden-BAföG besteht aus zwei Teilen: einem staatlichen Zuschuss und einem zinslosen Darlehen. Nur das Darlehen musst zurückzahlt werden.

Höchstsatz für BAföG - Studierende

Der max. Höchstsatz für BAföG für Studierende sind 992 Euro.

Grundbedarf (475 Euro) + Wohnkostenzuschlag (380 Euro) + Kranken-/Pflegeversicherungszuschlag* = max. 992 €
*in der Regel erhalten es nur Studierende über 25 Jahren, die nicht mehr über die Eltern krankenversichert sind

Berechtigtenkreis

Die Elternfreibeträge wurden um 5,25 Prozent angehoben und damit können mehr junge Menschen BAföG bekommen. Das Einkommen minderjähriger Geschwister, die nicht in einer förderfähigen Ausbildung stehen, wird nicht mehr auf den erhöhten Elternfreibetrag angerechnet. Die Anhebung der Bedarfssätze sowie Freibeträge vom Einkommen der Eltern gilt sowohl für Studierende, als auch für Schüler*innen.

Digitale Antragstellung

Der Antrag kann elektronisch über BAföG-Digital gestellt werden.

Die Antragstellung mit dem Antragsformblatt ist weiterhin vorhanden und kann per Post, per Fax oder per E-Mail gestellt werden. Adressen und Formblätter findest du unter hier.

Studienstarthilfe

Junge Menschen unter 25 Jahren aus ärmeren Familien (z.B. Familien, die Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen) können einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro erhalten. Damit können Studienanfänger*innen z.B. Laptop, Lernmaterialien oder Mietkaution finanzieren. Die Studienstarthilfe kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden und wird nicht auf das BAföG angerechnet.

Die Antragstellung ist ausschließlich über das Portal „Bafög Digital“ möglich. Die 1000 Euro Starthilfe müssen nicht zurückgezahlt werden und werden bei anderen Leistungen nicht als Einkommen angerechnet.

Mehr Infos zum Thema Studienstarthilfe findest du hier.

BAföG-App

Die die BAföG Digital-App ist seit 2024 verfügbar, um Nachweis-Uploads einfacher zu ermöglichen. Gleichzeitig wurde der BAföG Rechner veröffentlicht.

Elternunabhängiges BAföG

In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit eines Elternunabhängigen BAföGs.
Infos darüber, wann dies der Fall ist, findest du hier.

Außerdem:

  • Die Freibetragsgrenze ist für eigenes Einkommen der Schüler*innen und Studierenden auf die ab dem 1. Januar 2025 geltende Minijob-Grenze von 556 Euro steigen.
  • Ein sogenanntes Flexibilitätssemester für Studierende: Wenn zum Ende des Studiums die Zeit knapp wird und die Abschlussarbeit drückt, wird Betroffenen die Bafög-Förderung ein halbes Jahr länger gewährt, auch wenn das Ende der Regelstudienzeit schon erreicht ist.
  • Die Frist für einen Wechsel der Fachrichtung: Studierende bekommen ein Semester länger Zeit (bis zu Beginn des fünften Fachsemesters), um aus wichtigem Grund die Fachrichtung zu wechseln. Damit wird es einfacher das Studienfach zu wechseln, ohne den Bafög-Anspruch zu gefährden.

Weitere Infos rund ums BAföG findest du hier.

BERATUNG rund ums BAföG

Bundesweite und kostenfreie BAföG-Hotline: 0800-223 63 41
Zum kostenfreien Gebärdentelefon: www.gebaerdentelefon/bafoeg

Erreichbar von montags bis donnerstags 8 - 18 Uhr, freitags 8 - 16:30 Uhr.

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Quelle:
https://www.bmftr.bund.de/DE/Forschung/AkademischeLaufbahn/Studium/Finanzierung/Bafoeg/bafoeg_node.html (Stand 23-06-2026), https://www.bafög.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/_documents/bafoeg-fuer-schuelerinnen-und-schueler.html (Stand 23-06-2026)
Bildquelle: Von JIZ mithilfe von Canva zusammengestellt.

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