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Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen

In dieser Broschüre sind die Tabellen mit den für die Zeit vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027 geltenden Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen abgedruckt. Die Tabellen sind jeweils gestaffelt nach der Höhe des monatlich, wöchentlich oder tageweise zu leistenden Arbeitslohns sowie nach der Anzahl der Personen, denen der Schuldner/die Schuldnerin unterhaltspflichtig ist und Unterhalt leistet

Stand: Juli 2026

Herausgeber:
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Referat Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerdialog
11015 Berlin

Text- und Bezugsquelle: BMJV

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Diese Publikation ist (solange der Vorrat reicht) im JIZ vorrätig und kann in Einzelexemplaren kostenlos mitgenommen werden. Alternativ können die Materialien direkt bei Herausgeber*innen bestellt oder als PDF heruntergeladen werden (gegebenenfalls entstehen dadurch Kosten).

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